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Fahrschule Trio
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P1382852

Klasse A / offene Motorradklasse

Im Detail

Was beinhaltet die Klasse A?

Mit dem Führerschein der Klasse A darf man folgende Fahrzeuge führen:

Alle zugelassenen Krafträder und Trikes.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Theorie

Bei der Theorie muss unterschieden werden:

Klasse A2 seit 2 Jahren

Hast du die Klasse A2 schon seit mindestens 2 Jahren, musst du den Theorieunterricht nicht nochmal besuchen und auch keine theoretische Prüfung ablegen. In dem Fall geht es für dich hier weiter.

Keinen Motorrad-Führerschein oder nur die Klasse A1

Hast du nur die Klasse A1 oder gar keinen „kleinen“ Motorradführerschein, sieht die Sache anders aus. Hier musst du, wie in Klasse A1 oder A2, den Theorieunterricht bestehend aus Grund- und Zusatzstoff besuchen. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. 

Grund- und Zusatzstoff

Beim Grundstoff in Klasse A musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten (6 Doppelstunden, wenn du schon eine andere Fahrerlaubnisklasse hast) besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 4 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben. 

Dabei gilt: Hast du Probleme bei einem bestimmten Thema, z. B. den Vorfahrtregeln, darfst du dir den Stoff selbstverständlich auch noch ein zweites Mal im Unterricht anhören. Bei den oben genannten Stunden handelt es sich um die mindestens vorgeschriebenen Stunden.

Praxis

In deinen Motorrad-Fahrstunden machst du dich mit deiner Maschine und den Verkehrsvorschriften vertraut. Dabei ist es natürlich von Bedeutung, ob du bereits Erfahrungen beim Motorradfahren gesammelt hast.

Auch hier gibt es, ähnlich wie bei der Klasse A2, mehrere Szenarien.

Klasse A im Direkteinstieg

Du hast weder die Klasse A1, noch die Klasse A2, machst die Klasse A also im Direkteinstieg. Hier sieht der Gesetzgeber neben den normalen Übungsstunden eine bestimmte Zahl an Sonderfahrten vor, die du absolvieren musst, damit du zur Prüfung zugelassen wirst. Du musst 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen, 4 Fahrstunden auf Autobahnen und 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit machen.

Vorbesitz Klasse A1

Du hast bereits die Klasse A1. Oder auch schon die Klasse A2, diese aber noch keine zwei Jahre. Jetzt musst du neben den normalen Übungsstunden eine reduzierte Anzahl von Sonderfahrten absolvieren. Konkret wären das 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen, 2 Fahrstunden auf der Autobahn und eine Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Klasse A2 – seit mindestens 2 Jahren

Du hast die Klasse A2, und diese bereits seit mindestens zwei Jahren. Jetzt musst du neben den normalen Übungsstunden keine Sonderfahrten mehr machen.

Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben. Schau dir vorab auch nochmal deine schwierigen Stellen aus deinem Prüfgebiet in der Drivers-Cam-App an. 

Voraussetzungen

Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2, 24 Jahre bei Direkterwerb (wir können in der Fahrschule durchaus früher starten – der Abschluss der Ausbildung, also die praktische Prüfung, ist aber frühestens ein Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich)

Motorradausrüstung:

  • passender Motorradhelm (nach ECE-R 22/05 geprüft)
  • Motorradhose
  • gut sitzende Motorradjacke
  • Rückenprotektor (nach CE-Prüfnorm 1621-2), falls dieser nicht in der Jacke integriert ist 
  • Motorradhandschuhe
  • Motorradschuhe oder -stiefel mit ausreichendem Knöchelschutz

Die Kosten

Grundgebühr 499,- €

  • LernApp zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung inkl. E-Book „Fahren Lernen“ und DriversCam (im Wert von insgesamt 150,-€)
  • grüne Karte (im Wert von 112,50€)
  • weitere Benefits

Fahrstunden 75,-€

  • pro 45 Minuten Übungsstunde / Sonderfahrt

Vorstellung zur Theorieprüfung 75,-€

Vorstellung zur Praxisprüfung 219,-€


Frequently Asked Questions -typische Fragen

Der Weg zum Führerschein kann mitunter auch mal sehr komplex werden. Vielleicht findest du hier auf die Schnelle eine Antwort auf deine Frage und wenn nicht, dann nutze eine der nebenstehenden Kontaktmöglichkeiten und wir helfen dir persönlich weiter.

Wann darf ich mich bei eurer Fahrschule anmelden?

Eine Anmeldung ist 6 Monate vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters möglich. Eine Beratung mit hilfreichen Tips zur Vorbereitung auf die Fahrschulzeit bieten wir gerne auch schon vorher an.

Was brauche ich für die Anmeldung?

Wenn du uns für deine Anmeldung im Büro besuchen kommst benötigen wir nur ein Ausweisdokument und eine Bankverbindung für die Zahlungsabwicklung von dir. Bei minderjährigen Fahrschülern muss mindestens ein Erziehungsberechtigter mit vor Ort sein. Alternativ kannst du dich auch hier über die Homepage digital anmelden – ganz ohne den Papierkram.

Was brauche ich für den Führerscheinantrag?

Leider musst du deinen Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle im Bürgeramt selber stellen, da die Stadt Mülheim den ortsansässigen Fahrschulen keinen Antragsservice anbietet.

Bei deinem Termin in der Führerscheinstelle sind eine Erste-Hilfe-Bescheinigung und ein Sehtest vorzulegen (Beides nicht älter als 2 Jahre). Des Weiteren wird ein biometrisches Passfoto und ein Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument benötigt. Solltest du am „Begleiteten Fahren mit 17“ teilnehmen werden zusätzlich 2 Formulare benötigt, welche wir dir in der Fahrschule aushändigen oder per Mail zuschicken können.

Wie viele Pflicht – Sonderfahrten gibt es?

Es gibt 12 Sonderfahrten. Die Sonderfahrten sind aufgeteilt in 5 Überlandfahrten (Landstraße), 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten (Nachtfahrten). Die Frage nach den Pflichtfahrten ist schwerer zu beantworten. Neben den Sonderfahrten sind so viele Fahrstunden vorgeschrieben, dass der Fahrschüler / die Fahrschülerin als sichere Verkehrsteilnehmer auf die Straße kommen und die Prüfung bestehen können. Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich also nach Vorwissen, Fähigkeiten und Talent.

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Klasse A2 / Motorräder bis 35 kw Leistung
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