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Fahrschule Trio
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Klasse A2 / Motorräder bis 35 kw Leistung

Im Detail

Was beinhaltet die Klasse A2?

Mit dem Führerschein der Klasse A2 darf man folgende Fahrzeuge führen:

Krafträder mit einer Leistung von höchstens 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet wurden. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf höchstens 0,2 kW/kg betragen.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Theorie

Bei der Theorie muss unterschieden werden: Hast du schon den Führerschein der Klasse A1, musst du nicht nochmal den Theorieunterricht besuchen und deine Theorieprüfung ablegen. In dem Fall geht es für dich hier weiter.

Beim Direkteinstieg in die Klasse A2 sieht das anders aus. Hier musst du wie in Klasse A1 den Theorieunterricht bestehend aus Grund- und Zusatzstoff besuchen. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. 

Beim Grundstoff in Klasse A2 musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 4 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben. 

Dabei gilt: Hast du Probleme bei einem bestimmten Thema, z. B. den Vorfahrtregeln, darfst du dir den Stoff selbstverständlich auch noch ein zweites Mal im Unterricht anhören. Bei den oben genannten Stunden handelt es sich um die mindestens vorgeschriebenen Stunden.

Praxis

In deinen Motorrad-Fahrstunden machst du dich mit deiner Maschine und den Verkehrsvorschriften vertraut. Dabei ist es natürlich von Bedeutung, ob du bereits Erfahrung beim Motorradfahren gesammelt hast. 

Es kommen drei verschiedene Szenarien infrage:

Erstes Szenario – du hast noch keinen Führerschein Klasse A1, machst die Klasse A2 also im Direkteinstieg.

Hier sieht der Gesetzgeber neben den normalen Übungsstunden eine bestimmte Zahl an Sonderfahrten vor, die du absolvieren musst, damit du zur Prüfung zugelassen wirst. Du musst 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen, 4 Fahrstunden auf Autobahnen und 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit machen.

Zweites Szenario – du hast bereits die Klasse A1, aber noch keine zwei Jahre.

Jetzt musst du neben den normalen Übungsstunden eine reduzierte Anzahl von Sonderfahrten absolvieren. Konkret wären das 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen, 2 Fahrstunden auf der Autobahn und eine Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Drittes Szenario – du hast die Klasse A1 bereits seit mindestens zwei Jahren.

Jetzt musst du neben den normalen Übungsstunden keine Sonderfahrten mehr machen.

Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben. Schau dir vorab auch nochmal deine schwierigen Stellen aus deinem Prüfgebiet in der Drivers-Cam-App an. 

Voraussetzungen

Mindestalter: 18 Jahre (wir können in der Fahrschule durchaus früher starten – der Abschluss der Ausbildung, also die praktische Prüfung, ist aber frühestens ein Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich)

Motorradausrüstung:

  • passender Motorradhelm (nach ECE-R 22/05 geprüft)
  • Motorradhose
  • gut sitzende Motorradjacke
  • Rückenprotektor (nach CE-Prüfnorm 1621-2), falls dieser nicht in der Jacke integriert ist 
  • Motorradhandschuhe
  • Motorradschuhe oder -stiefel mit ausreichendem Knöchelschutz

Die Kosten

Jubiläumszuschuss von 150,- € – nur im Juli 2025 und nur für die ersten 50 Anmeldungen – der Zuschuss wird direkt bei der Anmeldung gewährt und mit der Grundgebühr verrechnet – so bleibt eine effektive Grundgebühr von 349,- €

Grundgebühr 499,- €

  • LernApp zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung inkl. E-Book „Fahren Lernen“ und DriversCam (im Wert von insgesamt 150,-€)
  • grüne Karte (im Wert von 112,50€)
  • weitere Benefits

Fahrstunden 75,-€

  • pro 45 Minuten Übungsstunde / Sonderfahrt

Vorstellung zur Theorieprüfung 75,-€

Vorstellung zur Praxisprüfung 219,-€


Frequently Asked Questions -typische Fragen

Der Weg zum Führerschein kann mitunter auch mal sehr komplex werden. Vielleicht findest du hier auf die Schnelle eine Antwort auf deine Frage und wenn nicht, dann nutze eine der nebenstehenden Kontaktmöglichkeiten und wir helfen dir persönlich weiter.

Wann darf ich mich bei eurer Fahrschule anmelden?

Eine Anmeldung ist 6 Monate vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters möglich. Eine Beratung mit hilfreichen Tips zur Vorbereitung auf die Fahrschulzeit bieten wir gerne auch schon vorher an.

Was brauche ich für die Anmeldung?

Wenn du uns für deine Anmeldung im Büro besuchen kommst benötigen wir nur ein Ausweisdokument und eine Bankverbindung für die Zahlungsabwicklung von dir. Bei minderjährigen Fahrschülern muss mindestens ein Erziehungsberechtigter mit vor Ort sein. Alternativ kannst du dich auch hier über die Homepage digital anmelden – ganz ohne den Papierkram.

Was brauche ich für den Führerscheinantrag?

Leider musst du deinen Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle im Bürgeramt selber stellen, da die Stadt Mülheim den ortsansässigen Fahrschulen keinen Antragsservice anbietet.

Bei deinem Termin in der Führerscheinstelle sind eine Erste-Hilfe-Bescheinigung und ein Sehtest vorzulegen (Beides nicht älter als 2 Jahre). Des Weiteren wird ein biometrisches Passfoto und ein Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument benötigt. Solltest du am „Begleiteten Fahren mit 17“ teilnehmen werden zusätzlich 2 Formulare benötigt, welche wir dir in der Fahrschule aushändigen oder per Mail zuschicken können.

Wie viele Pflicht – Sonderfahrten gibt es?

Es gibt 12 Sonderfahrten. Die Sonderfahrten sind aufgeteilt in 5 Überlandfahrten (Landstraße), 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten (Nachtfahrten). Die Frage nach den Pflichtfahrten ist schwerer zu beantworten. Neben den Sonderfahrten sind so viele Fahrstunden vorgeschrieben, dass der Fahrschüler / die Fahrschülerin als sichere Verkehrsteilnehmer auf die Straße kommen und die Prüfung bestehen können. Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich also nach Vorwissen, Fähigkeiten und Talent.

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Klasse A1 / Leichtkrafträder bis 125 cm³
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