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Klasse BE / Anhänger

Im Detail

Was beinhaltet die Klasse BE?

Mit dem Führerschein der Klasse BE darf man folgende Fahrzeuge führen:

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zG) des Anhängers von maximal 3.500 kg.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Führerscheinausbildung in der Klasse BE beschränkt sich auf die praktische Ausbildung.

Zur Vorbereitung sind folgende Sonderfahrten Pflicht:

  • 1 Stunde Autobahnfahrt,
  • 3 Stunden Überlandfahrt und
  • 1 Stunde bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Als Fahrstunde gelten dabei 45 Minuten.

Wie viele Fahrstunden du darüber hinaus mit dem Anhänger benötigst, legt dein Fahrlehrer individuell mit dir fest.

Prüfung: Du musst dem Prüfer unter Beweis stellen, dass du weißt, wie man den Anhänger korrekt mit dem Fahrzeug verbindet, welche Sicherheitsvorschriften es gibt und dass du den Anhänger sicher durch Stadt und Land bewegen kannst. Die Prüfung wird ungefähr 55 Minuten dauern. Schau dir vor deiner Prüfung auch nochmal deine schwierigen Stellen aus deinem Prüfgebiet in der Drivers-Cam-App an. 

Voraussetzungen

Mindestalter: 17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17, 18 Jahre beim Direkterwerb (wir können in der Fahrschule durchaus früher starten – der Abschluss der Ausbildung, also die praktische Prüfung, ist aber frühestens ein Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich)

Vorbesitz: Klasse B

Die Kosten

Grundgebühr 129,- €

  • inkl. toller Benefits

Fahrstunden 75,-€

  • pro 45 Minuten Übungsstunde / Sonderfahrt

Vorstellung zur Praxisprüfung 219,-€


Frequently Asked Questions -typische Fragen

Der Weg zum Führerschein kann mitunter auch mal sehr komplex werden. Vielleicht findest du hier auf die Schnelle eine Antwort auf deine Frage und wenn nicht, dann nutze eine der nebenstehenden Kontaktmöglichkeiten und wir helfen dir persönlich weiter.

Wann darf ich mich bei eurer Fahrschule anmelden?

Eine Anmeldung ist 6 Monate vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters möglich. Eine Beratung mit hilfreichen Tips zur Vorbereitung auf die Fahrschulzeit bieten wir gerne auch schon vorher an.

Was brauche ich für die Anmeldung?

Wenn du uns für deine Anmeldung im Büro besuchen kommst benötigen wir nur ein Ausweisdokument und eine Bankverbindung für die Zahlungsabwicklung von dir. Bei minderjährigen Fahrschülern muss mindestens ein Erziehungsberechtigter mit vor Ort sein. Alternativ kannst du dich auch hier über die Homepage digital anmelden – ganz ohne den Papierkram.

Was brauche ich für den Führerscheinantrag?

Leider musst du deinen Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle im Bürgeramt selber stellen, da die Stadt Mülheim den ortsansässigen Fahrschulen keinen Antragsservice anbietet.

Bei deinem Termin in der Führerscheinstelle sind eine Erste-Hilfe-Bescheinigung und ein Sehtest vorzulegen (Beides nicht älter als 2 Jahre). Des Weiteren wird ein biometrisches Passfoto und ein Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument benötigt. Solltest du am „Begleiteten Fahren mit 17“ teilnehmen werden zusätzlich 2 Formulare benötigt, welche wir dir in der Fahrschule aushändigen oder per Mail zuschicken können.

Wie viele Pflicht – Sonderfahrten gibt es?

Es gibt 12 Sonderfahrten. Die Sonderfahrten sind aufgeteilt in 5 Überlandfahrten (Landstraße), 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten (Nachtfahrten). Die Frage nach den Pflichtfahrten ist schwerer zu beantworten. Neben den Sonderfahrten sind so viele Fahrstunden vorgeschrieben, dass der Fahrschüler / die Fahrschülerin als sichere Verkehrsteilnehmer auf die Straße kommen und die Prüfung bestehen können. Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich also nach Vorwissen, Fähigkeiten und Talent.

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